Auftragsverarbeitungsvertrag ("AVV")
DSGVO-Vertrag zur Auftragsverarbeitung zwischen Bildungsinstitution und Untis
Untis verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Zuge der Bereitstellung von Untis, WebUntis und Untis Mobile, als auch der Bearbeitung von Wartungs- und Supporttätigkeiten. Dafür ist aus DSGVO Sicht ein Auftragsverarbeiter-Vertrag (“AVV”) zwischen Ihnen und der Untis GmbH nötig.
Diesen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung: AVV - Untis GmbH
Bitte füllen Sie diesen AVV auf Seite 1 und 6 aus, unterschreiben Sie ihn auf Seite 8, und retournieren Sie ihn an:
- E-Mail: avv(at)untis.at
- Betreff: AVV - [idealerweise die Kundennummer, oder vollständiger Schulname]
Zum Beispiel: AVV - 52124DEDENW oder AVV - Kopernikusschule Wien
Untis Partner
Stehen Sie in einem Vertragsverhältnis mit einem regionalen Untis Partner, welcher Ihnen zum Beispiel Support oder Schulungen liefert, ist zusätzlich ein AVV zwischen Ihnen und Ihrem Untis Partner nötig. Hierfür finden Sie in der nachfolgenden Liste den dazugehörigen AVV Ihres Partners:
- AVV - Dialog Computer Systeme GmbH , E-Mail: untis(at)dcs.de
- AVV - LANDER Software Simone Lander , E-Mail: info(at)lander-sw.de
- AVV - PEDAV das Softwarehaus für Schulen GmbH & Co. KG , E-Mail: info(at)pedav.de
- AVV - Untis Baden-Württemberg GmbH , E-Mail: info(at)untis-bw.de
- AVV - Untis Bayern GmbH , E-Mail: info(at)untis-bayern.de
- AVV - Untis Niedersachsen GmbH , E-Mail: support(at)untis-niedersachsen.de
Bitte füllen Sie diesen AVV auf Seite 1 und 5 aus, unterschreiben Sie ihn auf Seite 6, und retournieren Sie ihn an die E-Mail Adresse Ihres Partners.
Sonderfälle
- Österreichische Bundesschulen: Der AVV mit der Untis GmbH wurde bereits durch den BMBWF stellvertretend für alle Bundesschulen unterzeichnet. Sie benötigen somit keinen weiteren AVV.
- Hamburg: Da in Hamburg die Datenschutzvereinbarung für die Nutzung des WebUntis Grundpaketes, sowie WebUntis Student von der Schulbehörde stellvertretend für alle Schulen unterzeichnet wurde, ist von Seiten der einzelnen Schule keine Vereinbarung nötig. Bitte beachten Sie die gesonderten Regelungen für die Nutzung von Zusatzmodulen (z.B. Klassenbuch)!
- Schleswig-Holstein: Schulen die im Rahmen der Generallizenz zwischen Untis und dem Land Schleswig-Holstein Module beziehen, benötigen keinen weiteren AVV, da mit dem Land ein AVV unterzeichnet wurde.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Untis GmbH
Belvederegasse 11
A-2000 Stockerau
UID ATU69811938, FNr 437283p, Landesgericht Korneuburg
T: +43 2266 62241
M: datenschutz(at)untis.at
W: www.untis.at