Auftragsverarbeitungsvertrag ("AVV")

DSGVO-Vertrag zur Auftragsverarbeitung zwischen Bildungsinstitution und Untis

Untis verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Zuge der Bereitstellung von Untis, WebUntis und Untis Mobile, als auch der Bearbeitung von Wartungs- und Supporttätigkeiten. Dafür ist aus DSGVO Sicht ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag (“AVV”) zwischen Ihnen und der Untis GmbH nötig.

Diesen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung: AVV - Untis GmbH

Bitte füllen Sie diesen AVV auf Seite 1 und 6 aus, unterschreiben Sie ihn auf Seite 8, und retournieren Sie ihn an:

  • E-Mail: avv(at)untis.at
  • Betreff: AVV - [idealerweise die Kundennummer, oder vollständiger Schulname] 
    Zum Beispiel: AVV - 52124DEDENW oder AVV - Kopernikusschule Wien

Untis Partner

Stehen Sie in einem Vertragsverhältnis mit einem regionalen Untis Partner, welcher Ihnen zum Beispiel Support oder Schulungen liefert, ist zusätzlich ein AVV zwischen Ihnen und Ihrem Untis Partner nötig. Hierfür finden Sie in der nachfolgenden Liste den dazugehörigen AVV Ihres Partners:

Bitte füllen Sie diesen AVV auf Seite 1 und 5 aus, unterschreiben Sie ihn auf Seite 6, und retournieren Sie ihn an die E-Mail Adresse Ihres Partners.

Sonderfälle

  • Österreichische Bundesschulen: Der AVV mit der Untis GmbH wurde bereits durch den BMBWF stellvertretend für alle Bundesschulen unterzeichnet. Sie benötigen somit keinen weiteren AVV.
  • Hamburg: Da in Hamburg die Datenschutzvereinbarung für die Nutzung des WebUntis Grundpaketes, sowie WebUntis Student von der Schulbehörde stellvertretend für alle Schulen unterzeichnet wurde, ist von Seiten der einzelnen Schule keine Vereinbarung nötig. Bitte beachten Sie die gesonderten Regelungen für die Nutzung von Zusatzmodulen (z.B. Klassenbuch)!
  • Schleswig-Holstein: Schulen die im Rahmen der Generallizenz zwischen Untis und dem Land Schleswig-Holstein Module beziehen, benötigen keinen weiteren AVV, da mit dem Land ein AVV unterzeichnet wurde.
  • Kirchlicher Datenschutz in Deutschland:
    • KDG: Der Auftragnehmer Untis GmbH nimmt zur Kenntnis, dass der Auftraggeber eine kirchliche Dienststelle / Einrichtung ist, die zwingend dem Anwendungsbereich des KDG (Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz) unterliegt.
      Die Parteien beziehen daher die Anwendung des KDG, insbesondere §29 KDG (Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag) und §31 KDG (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten) sowie die Beachtung der dort getroffenen Vorschriften ausdrücklich in diesen Auftragsverarbeitungs-Vertrag ein.
    • EKD: Der Auftragsverarbeiter Untis GmbH unterwirft sich gemäß § 30 Absatz 5 Satz 3 Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD-Datenschutzgesetz; veröffentlicht in ABl. EKD 2017, S. 353) der kirchlichen Datenschutzaufsicht. Die Unterwerfung erstreckt sich auf die Aufgaben und Befugnisse der kirchlichen Datenschutzaufsicht nach §§ 43, 44 EKD-Datenschutzgesetz.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Untis GmbH
Belvederegasse 11 
A-2000 Stockerau
UID ATU69811938, FNr 437283p, Landesgericht Korneuburg 

T: +43 2266 62241
M: datenschutz(at)untis.at 
W: www.untis.at